Zu häufig müssen wir einen massiven Sanierungsstau bei Wohnanlagen beobachten. Mit den neuen Regeln, die jetzt in Kraft treten, erleichtern wir die energetische Sanierung und schaffen einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Mit den neuen Regeln, die jetzt in Kraft treten, erleichtern wir die energetische Sanierung und schaffen einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Das ist ein wichtiger Schritt sowohl für die Erfüllung der Klimaziele als auch für die Verwirklichung der Verkehrswende. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die alltägliche Verwaltung von Wohnanlagen: Wir machen sie einfacher und effizienter. Wir beseitigen Hürden für die Beschlussfähigkeit von Eigentümerversammlungen und ermöglichen Umlaufbeschlüsse per E-Mail sowie die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Damit wird das WEG an die Erfordernisse einer modernen Verwaltung angepasst.“
Im Interview ergänzt hierzu Susanne Thillmann, Tonne & Beckmann Geschäftsführerin:
„Im Zuge der Ausschussberatungen hat sich die Regierung auf eine wesentliche Kompromisslinie verständigt: § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG-neu gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht, als Teil einer ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – und damit einen Sachkundenachweis – zu verlangen“. In Anlehnung an eine Meldung der Haufe Online Redaktion konkretisiert Susanne Thillmann diese für die Qualitätsssicherung der Hausverwaltung wichtige Beschlußlage: ”Nach § 26a Abs. 1 WEG-neu darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die genaue Ausgestaltung der Zertifizierung regelt das Bundesministerium für Justiz
und Verbraucherschutz in einer Rechtsverordnung. Der Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten der WEG-Reform, damit das Zertifizierungsverfahren entwickelt und eingeführt werden kann“.